Compass Group RomaniaWissensportalTermin vereinbaren
Ein Schreibtisch in einem Bukarester Notariat mit Füllfederhalter, Stempel und einem gefalteten Dokument

Recht

Ein Testament für Ihre rumänische Immobilie: So verfassen Sie eines, das funktioniert

Notarielles oder eigenhändiges Testament, das nationale Notarregister, die Wahl des Rechts Ihrer Staatsangehörigkeit nach Verordnung 650/2012 und der Pflichtteil, wenn rumänisches Recht gilt.

8 Min. Lesezeit · 30 Sek. KurzfassungAus: Ein Testament für eine Immobilie in Rumänien: notariell oder eigenhändig, Rechtswahl und Pflichtteil22.10.2026
Die KurzfassungWischen →
Art. 22das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen

Nach der Verordnung 650/2012 können Sie in einem Testament das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Ohne Wahl gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt des Todes.

Art. 1041vollständig von eigener Hand

Ein eigenhändiges Testament ist in Rumänien nur gültig, wenn es vollständig von der Hand des Erblassers geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Sonst ist es nichtig.

1/2der Pflichtteil

Gilt rumänisches Recht, steht Ehegatte, Kindern und Eltern die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Mit einem Ehegatten und zwei Kindern kann nur die Hälfte des Nachlasses frei vererbt werden.

Ein Testament für eine Immobilie in Rumänien: die kurze Antwort

Sie haben in Rumänien eine Immobilie gekauft und zu Hause ein Testament. Die Frage ist, ob es für die Immobilie dort wirkt und, wenn ja, nach welchem Recht.

Rumänien kennt zwei ordentliche Testamentsformen: das notarielle Testament (testament autentic) und das eigenhändige Testament (testament olograf) (Art. 1040 des Zivilgesetzbuchs). Die Form ist aber nicht das Wichtigste. Entscheidend ist, welches Recht für die Erbfolge gilt. Nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das können Sie in einem Testament ändern, indem Sie das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen (Art. 22 der Verordnung).

Einfach gesagt: Ein gutes Testament für eine rumänische Immobilie beantwortet drei Fragen schriftlich: welches Recht gilt, wer die Immobilie erhält und wo das Testament an dem Tag ist, an dem es gebraucht wird.

Das Verfahren nach dem Tod beschreibt unser Leitfaden zum Erben von Immobilien in Rumänien. Dieser Beitrag behandelt das Verfassen des Testaments.

Die zwei Formen: notariell oder eigenhändig

Notarielles Testament Eigenhändiges Testament
Wie es entsteht Sie diktieren dem Notar oder bringen einen Entwurf mit. Der Notar fasst es ab und liest es vor, Sie bestätigen und unterschreiben (Art. 1044) Vollständig von eigener Hand geschrieben, datiert und unterschrieben (Art. 1041)
Ein Formfehler Der Notar prüft die Form bei der Unterzeichnung Ein nicht vollständig handgeschriebenes Testament oder eines ohne Datum oder Unterschrift ist nichtig (Art. 1041)
Registrierung Der Notar trägt es sofort im nationalen Notarregister ein (Art. 1046) Keine Pflicht zur Registrierung. Vor der Vollstreckung wird es einem Notar vorgelegt (Art. 1042)
Wer von seiner Existenz erfahren kann Jeder mit berechtigtem Interesse, und erst nach dem Tod (Art. 1046) Wer es aufbewahrt
Sprache Notarielle Urkunden werden auf Rumänisch errichtet. Wer kein Rumänisch versteht, erhält einen beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher (Notargesetz 36/1995, Art. 81) Das Gesetzbuch schreibt keine bestimmte Sprache vor
Zeugen Einer oder zwei können mitwirken, nicht vorgeschrieben (Art. 1043 Abs. 2) Nicht vorgeschrieben

Zwei Hinweise. Gemeinschaftliche Testamente sind verboten: Zwei Ehegatten können einander oder einem Dritten nicht im selben Testament etwas hinterlassen, sonst ist es nichtig (Art. 1036). Und ein eigenhändiges Testament ist günstig, geht aber leicht verloren, und niemand findet es in einem Register.

Das Register: wo das Testament „wohnt“

Das Notargesetz 36/1995 (Art. 162) richtet bei der Notarkammer mehrere nationale Register ein. Zwei davon sind hier wichtig:

  • Das Register der unentgeltlichen Zuwendungen (RNNEL): jede Schenkung, jede letztwillige Verfügung, ihr Widerruf und die Rücknahme eines Widerrufs.
  • Das Register der Erbschaftserklärungen (RNNEOS): notarielle Urkunden über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Es betrifft also die Erben nach dem Tod, nicht das Testament selbst.

Daneben gibt es ein Register der Nachlassakten für ausländische oder rumänische Staatsbürger, deren letzter Wohnsitz im Ausland lag und die Vermögen in Rumänien hinterlassen haben (RNNES). Ein registriertes notarielles Testament geht nicht verloren.

Welches Recht gilt: Verordnung 650/2012

Rumänien ist EU-Mitglied, und die Verordnung gilt dort für die Erbfolge aller Personen, die am oder nach dem 17. August 2015 verstorben sind (Art. 83). Vier Regeln daraus:

  1. Die Grundregel: Das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt des Todes gilt für den gesamten Nachlass (Art. 21). Die Verordnung wendet auch das Recht eines Nicht-EU-Staates an (Art. 20), etwa das des Vereinigten Königreichs, Israels oder der VAE.
  2. Rechtswahl: Sie können das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit Sie im Zeitpunkt der Wahl oder des Todes besitzen. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten hat, kann jede davon wählen (Art. 22 Abs. 1). Die Wahl erfolgt ausdrücklich in einem Testament oder muss sich aus dessen Bestimmungen ergeben (Art. 22 Abs. 2).
  3. Keine Rückverweisung: Wählen Sie ein Recht, gelten seine Sachvorschriften, nicht seine Kollisionsnormen (Art. 34 Abs. 2). Das macht die Wahl berechenbar.
  4. Das gewählte Recht erfasst alles: wer Erbe ist und zu welchen Anteilen, den Pflichtteil, den Verzicht, die Schulden und die Teilung (Art. 23).

Bei der Form sind die Regeln großzügig. Ein schriftliches Testament ist formgültig, wenn es dem Recht des Ortes entspricht, an dem es errichtet wurde, dem Recht einer Staatsangehörigkeit, eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts oder, bei Immobilien, dem Recht des Staates, in dem die Immobilie liegt (Art. 27). Das rumänische Zivilgesetzbuch enthält eine ähnliche Regel (Art. 2635).

Was bedeutet das in der Praxis? Wenn Sie außerhalb Rumäniens leben und kein Recht wählen, gilt meist das Recht Ihres Heimatlandes, auch für die rumänische Immobilie. Besitzen Sie auch die rumänische Staatsangehörigkeit, etwa über einen rumänischen Pass, können Sie rumänisches Recht oder das Recht Ihrer anderen Staatsangehörigkeit wählen. In jedem Fall findet das Verfahren zur Übertragung und Eintragung der Immobilie selbst in Rumänien statt.

Ein gutes Testament für eine rumänische Immobilie beantwortet drei Fragen: welches Recht gilt, wer die Immobilie erhält und wo das Testament ist.

Der Pflichtteil: wenn rumänisches Recht gilt

Gilt rumänisches Recht für die Erbfolge, können Sie nicht alles nach Belieben vererben. Ehegatte, Abkömmlinge und Eltern haben einen Pflichtteil (rezerva succesorală): die Hälfte dessen, was sie ohne Testament erhalten würden (Art. 1086–1088). Der Rest, die „verfügbare Quote“, kann an jeden gehen (Art. 1089).

Wer Sie überlebt Gesetzliche Erbteile Pflichtteil Verfügbare Quote
Ein Ehegatte und zwei Kinder Ehegatte ein Viertel, Kinder zusammen drei Viertel (Art. 972, 975) Ehegatte 1/8, jedes Kind 3/16 Die Hälfte des Nachlasses
Zwei Kinder, kein Ehegatte Je die Hälfte für jedes Kind Ein Viertel für jedes Kind Die Hälfte des Nachlasses
Ein Ehegatte, ohne weitere erbberechtigte Verwandte Alles an den Ehegatten (Art. 971 Abs. 2) Die Hälfte Die Hälfte des Nachlasses

Die Berechnung ist unsere, auf Grundlage der Artikel. Schenkungen zu Lebzeiten werden bei der Berechnung des Nachlasses hinzugerechnet (Art. 1091). Ein Erbe, dessen Pflichtteil verletzt ist, kann die Herabsetzung von Vermächtnissen und Schenkungen verlangen (Art. 1092), innerhalb von 3 Jahren nach Eröffnung des Erbfalls (Art. 1095). Vermächtnisse werden vor Schenkungen herabgesetzt (Art. 1096).

Und wenn das Recht eines anderen Landes gilt? Dann entscheiden dessen Regeln, ob es einen Pflichtteil gibt und wie hoch er ist. Klären Sie das mit einem Erbrechtsanwalt in diesem Land.

Grundstücke und Erben außerhalb der EU

Eine Villa steht auf einem Grundstück. Die rumänische Verfassung (Art. 44 Abs. 2) erlaubt ausländischen Staatsbürgern den Erwerb von Grundstücken unter den Bedingungen, die sich aus dem EU-Beitritt und internationalen Verträgen ergeben, auf Gegenseitigkeit, und durch gesetzliche Erbfolge. Was geschieht, wenn ein Grundstück per Testament an einen Erben vererbt wird, der kein EU-Bürger ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Das behandeln wir in unserem Beitrag zum Grundeigentum. Außerdem gelten nach Art. 30 der Verordnung besondere Regeln des Staates, in dem die Immobilie liegt, in jedem Fall, wenn das örtliche Recht sie unabhängig vom Erbstatut für anwendbar erklärt.

Ein Testament für eine rumänische Immobilie verfassen: 7 Schritte

  1. Entscheiden Sie über das Recht. Wenn Sie Gewissheit wollen, bestimmen Sie ausdrücklich, welches Recht für den gesamten Nachlass gilt.
  2. Wählen Sie die Form. Ein notarielles Testament in Rumänien wird registriert und bei der Unterzeichnung geprüft. Wenn Sie nicht reisen können, fragen Sie ein rumänisches Konsulat, ob es ein Testament beurkundet. Konsulate nehmen notarielle Handlungen für rumänische Staatsbürger und in manchen Fällen für Ausländer vor (Gesetz 36/1995, Art. 18).
  3. Beschreiben Sie die Immobilie. Adresse, Katasternummer und Grundbuchnummer, wie im Grundbuchauszug angegeben.
  4. Prüfen Sie den Pflichtteil, wenn rumänisches Recht gelten könnte.
  5. Stimmen Sie es mit Ihrem Testament zu Hause ab. Ein späteres Testament widerruft ein früheres nur, soweit sie sich widersprechen (Art. 1052 Abs. 3). Ein neues Testament zu Hause mit dem Satz „Ich widerrufe alle früheren Testamente“ kann auch das rumänische widerrufen.
  6. Erwägen Sie einen Testamentsvollstrecker. Sie können im Testament einen oder mehrere benennen (Art. 1077). Ihre Befugnisse beginnen, sobald sie das Amt durch notarielle Erklärung annehmen.
  7. Sagen Sie Ihren Erben, wo das Testament ist. Und hinterlassen Sie ihnen eine Liste: den Notar, einen unabhängigen Anwalt in Rumänien, Kontonummern und die Unterlagen zur Immobilie.

Ausdrücklich widerrufen wird ein Testament nur durch eine notarielle Urkunde oder ein späteres Testament (Art. 1051). Ein eigenhändiges Testament kann auch durch Vernichtung widerrufen werden (Art. 1052).

Häufige Fragen

Gilt ein in meinem Heimatland errichtetes Testament für eine Immobilie in Rumänien?

Was die Form angeht, meist ja: Die Verordnung 650/2012 erkennt ein Testament an, das nach dem Recht des Errichtungsortes, der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthalts des Erblassers gültig ist (Art. 27). Um es in Rumänien zu verwenden, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung und in den meisten Fällen eine Apostille. Siehe unseren Leitfaden zu Apostillen.

Was ist der Unterschied zwischen RNNEL und RNNEOS?

Das RNNEL erfasst Schenkungen und Testamente sowie ihren Widerruf. Das RNNEOS erfasst Urkunden über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Beide sind nationale Register der Notarkammer (Gesetz 36/1995, Art. 162).

Kann ich rumänisches Recht wählen, wenn ich kein rumänischer Staatsbürger bin?

Nein. Nach Art. 22 der Verordnung können Sie nur das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit Sie im Zeitpunkt der Wahl oder des Todes besitzen. Doppelstaatler können jedes der beiden wählen.

Können mein Ehepartner und ich ein gemeinsames Testament verfassen?

Nicht in Rumänien. Art. 1036 des Zivilgesetzbuchs verbietet es zwei oder mehr Personen, einander oder einem Dritten im selben Testament etwas zu hinterlassen. Ein solches Testament ist nichtig. Jeder von Ihnen verfasst sein eigenes.

Wie viel Zeit hat ein Erbe, um den Pflichtteil geltend zu machen?

Gilt rumänisches Recht, 3 Jahre ab Eröffnung des Erbfalls oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von der übermäßigen Schenkung oder dem übermäßigen Vermächtnis erfahren hat (Art. 1095).

Fazit

Eine rumänische Immobilie braucht kein kompliziertes Testament. Sie braucht ein klares: welches Recht Sie gewählt haben, wer die Immobilie erhält und wo das Testament ist. Ein registriertes notarielles Testament löst die letzte Frage. Eine ausdrückliche Rechtswahl löst die erste.

Wenn Sie eine Immobilie in Rumänien besitzen oder kurz vor dem Kauf stehen, vereinbaren Sie ein 30-minütiges Gespräch mit mir. Wir gehen die Fragen durch, die Sie dem Notar und einem unabhängigen Erbrechtsanwalt stellen sollten.

Moti Azulay, Compass Group Romania

Quellen: Zivilgesetzbuch, Gesetz 287/2009, konsolidierte Fassung (legislatie.just.ro), Art. 971–975, 1034–1053, 1077, 1086–1096, 2633–2636 · Notargesetz 36/1995, konsolidierte Fassung (legislatie.just.ro), Art. 18, 81, 93, 162 · Verordnung (EU) 650/2012 (EUR-Lex), Art. 20–23, 27, 30, 34, 83 · Verfassung Rumäniens (legislatie.just.ro), Art. 44

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand der Regeln: 22. Oktober 2026. Ein Testament ist ein persönliches Dokument: Verfassen Sie es mit einem unabhängigen Erbrechtsanwalt in jedem beteiligten Land.

Jetzt wissen Sie mehr.

✓ der Unterschied zwischen notariellem und eigenhändigem Testament✓ wo ein Testament in Rumänien registriert wird✓ wie Sie das Recht nach Verordnung 650/2012 wählen✓ wie viel den Erben zusteht, wenn rumänisches Recht gilt✓ wie Sie es mit Ihrem Testament zu Hause abstimmen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ziehen Sie vor jeder Transaktion Fachleute vor Ort hinzu.